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Arbeitslosengeld beantragen: So vermeidet man fatale Fehler

Wer seinen Lebensunterhalt als Angestellter verdient, kann im Laufe seines Berufslebens aus unterschiedlichen Gründen vom Verlust des Arbeitsplatzes betroffen sein. Um bei einem Jobverlust nicht ohne finanzielle Mittel dazustehen, muss man als Arbeitnehmer Arbeitslosengeld beantragen. Wissenswertes rund um das Ausfüllen des Antrags, geltende Fristen und weitere Vorgaben fassen wir in diesem Artikel zusammen.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht dann, wenn man sein Arbeitsverhältnis unverschuldet verliert, in den letzten zwei Jahren jedoch mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Diese Einzahlung muss nicht zwölf Monate in Folge getätigt worden sein, sondern kann sich auch auf mehrere Einzahlungsperioden verteilen, welche in der Summe mindestens zwölf Monate ergeben. Wer als Angestellter tätig ist, der zahlt über sein Gehalt automatisch in die Arbeitslosenversicherung ein und ist daher finanziell abgesichert. Ob im Einzelfall ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht und ob die Person ALG I oder ALG II erhält, wird nach Antragstellung von der zuständigen Agentur für Arbeit geprüft.

Hierzu muss man rechtzeitig und nach geltenden Vorgaben Arbeitslosengeld beantragen. Für Selbstständige und Freiberufler bestehen Möglichkeiten der freiwilligen Einzahlung in Sozialversicherungen. Hierzu sollte man sich gegebenenfalls genau beraten lassen, um auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten vor finanziellen Notlagen geschützt zu sein.

Welche Fristen sind beim Antrag auf Arbeitslosengeld zu beachten?

Erhält man als Arbeitnehmer die Kündigung vom Arbeitgeber, muss man sich umgehend arbeitssuchend melden. Das geht bei der Agentur für Arbeit inzwischen auch online oder telefonisch. Die Meldung muss innerhalb eines Tages nach Erhalt der Kündigung erfolgen. Auch Arbeitnehmer in einem befristeten Arbeitsverhältnis müssen gewisse Fristen beachten. Sie sind dazu verpflichtet, sich drei Monate vor Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Davon sind sie nur dann befreit, wenn bereits ein Vertrag zur Weiterführung des Arbeitsverhältnisses vorliegt oder eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vertraglich zugesichert wurde.

Eine weitere Frist bezieht sich auf eine persönliche Vorstellung bei der Agentur für Arbeit, um sich dort arbeitslos zu melden. Dies muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. In den meisten Fällen ist hierzu ein vorab vereinbarter Termin erforderlich, um den sich Arbeitnehmer rechtzeitig kümmern sollten. Teilweise ist mit nicht unerheblichen Wartezeiten bei der Terminvergabe zu rechnen.

Was sind Sperrfristen beim Arbeitslosengeld?

Fristüberschreitungen oder gewisse Umstände der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses können dazu führen, dass für Arbeitslose eine so genannte Sperrfrist gilt. In dieser Zeit haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und müssen ihren Lebensunterhalt aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten. Gründe für eine Sperrfrist liegen zum Beispiel vor, wenn man selbst das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, ohne dass hierzu schwerwiegende Gründe vorlagen. Auch eine selbst verschuldete Kündigung durch den Arbeitgeber beispielsweise aufgrund von grobem Fehlverhalten am Arbeitsplatz kann zu einer Sperrfrist führen.

Tipps zum Antrag auf Arbeitslosengeld

Den Antrag auf Arbeitslosengeld kann man online auf der Seite der Agentur für Arbeit ausfüllen. Das sollte spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. In diesem Onlineantrag werden unter anderem Angaben zur eigenen Person, dem beruflichen Werdegang und dem Grund der Kündigung gemacht. Damit hat man jedoch noch nicht alle Pflichten erfüllt, um im Anschluss auch tatsächlich Arbeitslosengeld zu erhalten. Hierzu ist ein persönlicher Termin beim zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit notwendig. In der Regel wird man während der Arbeitslosigkeit von einem Mitarbeiter als festem Ansprechpartner betreut.

Der Termin bei der Agentur für Arbeit zur Antragstellung

Welche Unterlagen man für einen vollständigen Antrag auf Arbeitslosengeld zum Termin bei der Agentur für Arbeit mitbringen muss, wird einem üblicherweise im Vorfeld mitgeteilt. Hierzu gehören der Personalausweis oder gegebenenfalls ein Reisepass mit aktueller Meldebestätigung. Ist man kein deutscher Staatsbürger, müssen zudem die Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis mitgebracht werden. In jedem Fall gehört auch der Sozialversicherungsausweis zu den erforderlichen Unterlagen.

Hinzu kommt, dass man Nachweise über frühere Leistungsbezüge in Form von Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Wohngeld oder ähnlichem bereithalten muss. Ebenfalls erforderlich sind eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber, der frühere Arbeitsvertrag und die Kündigung. Bezieht man aktuell Krankengeld, muss die Bescheinigung hierzu ebenfalls vorgelegt werden. Abschließend ist ein aktueller, vollständiger Lebenslauf Teil der Unterlagen, welche für den Antrag auf Arbeitslosengeld benötigt werden. Aufgrund der Fülle der erforderlichen Unterlagen ist es ratsam, sich frühzeitig um deren Beschaffung zu bemühen.

Unterschied zwischen ALG I und ALG II

Ob man nach einem Arbeitsplatzverlust ALG I oder ALG II beantragen muss, dazu berät der zuständige Sachbearbeiter. Wie bereits am Anfang erläutert, haben Personen mit mindestens zwölf Monaten Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung innerhalb der letzten zwei Jahre grundsätzlich Anspruch auf ALG I. Andere arbeitslose Personen können hingegen ALG II, die so genannte Grundsicherung, beantragen. Diese Grundsicherung soll die Existenz sichern und wird bei Erfüllung aller hiermit verbundenen Pflichten zeitlich unbegrenzt ausgezahlt.

ALG I hingegen wird nur innerhalb eines gewissen Zeitraums an arbeitslose Personen bezahlt. Anschließend erhalten sie ebenfalls ALG II. Lediglich für ältere Personen ab 50 gilt eine längere Frist für den Bezug von ALG I. Auch zu diesem Thema kann man sich ausführliche Informationen bei seinem zuständigen Sachbearbeiter einholen.

Was tun, wenn der Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt wird?

Sollte man einen negativen Bescheid auf den eigenen Antrag auf Arbeitslosengeld erhalten, ist zunächst der Grund für die Ablehnung zu prüfen. Eine solche Ablehnung muss in jedem Fall seitens der Behörden begründet werden. Häufig liegt eine Ablehnung daran, dass der Antrag nicht korrekt oder vollständig ausgefüllt wurde. Teilweise wurden auch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Ein solches Versäumnis kann man nachholen und erhält im Anschluss einen neuen Bescheid. Sollte man der Begründung für die Ablehnung des Antrags auf Arbeitslosengeld nicht zustimmen, kann man sich rechtliche Beratung bei einem Fachanwalt einholen und gegebenenfalls gegen den Bescheid vorgehen. Das gilt auch dann, wenn man die Höhe des errechnetes Arbeitslosengeldes als fehlerhaft einstuft.

Fazit

Wer beim Antrag auf Arbeitslosengeld die gesetzlichen Fristen und Vorgaben zum Umfang von einzureichenden Unterlagen beachtet, der sollte in der Regel keine Schwierigkeiten haben und auch im Falle eines Arbeitsplatzverlustes finanziell abgesichert sein. Mit Fragen kann man sich jederzeit an seinen Sachbearbeiter wenden oder bei Unstimmigkeiten einen Anwalt zu Rate ziehen.

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